Negativer Coronatest
Ab Dienstag den 20.4.21 können Sie Ihren Termin bei uns nur mit einem tagesaktuellen negativen COVID-19 Schnelltest wahrnehmen.
Aktualisiert ab 19.04.21 laut Gesetzgeber:
Wer Friseurdienstleistungen wahrnehmen möchte, braucht den Nachweis eines tagesaktuellen negativen COVID-19-Schnelltests,
einer Impfdokumentation oder eines Nachweises einer bestätigten Infektion im Sinne des § 4a der Corona-Verordnung.).
Uns selbst testen wir mehrmals wöchentlich um Sie und auch unsere Mitarbeiter zu schützen.
Wir setzen selbstverständlich alle geltenden Schutzstandards strengstens um und nehmen die Hygienemaßnahmen zu Ihrer und unserer Sicherheit sehr ernst.
Wir freuen uns auf Sie!
Friseur Hair Master wünscht Frohe Ostern!
Friseur Hair Master želi sretan Uskrs!
aufgrund der Allgemeinverfügung des Landes Baden Württemberg für Friseure bleibt unser Salon bis zum 10.01.2021 geschlossen!27.10.2020
Betriebsferien
Liebe Kunden,
wir haben vom 03.11.2020 bis 09.11.2020 aufgrund von
Betriebsferien geschlossen.
Weitere Informationen auf unserer Webseite: www.hairmaster-stuttgart.de
Bleibt gesund.
Lg Euer Hair Master Team
Hygieneplan nach dem Standard des Zentralverbandes
Preisanpassung
Liebe Kundinnen und Kunden wir sagen DANKE dass Sie uns die Treue gehalten haben.
Leider haben wir aufgrund der Auflagen ,betreffend der Wiedereröffnung unseres Betriebes erhebliche Mehrkosten , die wir nicht komplett alleine tragen können.
Wir müssen daher unsere Preise zum 4. Mai 2020 infolgedessen anpassen.
Wiedereröffnung unseres Salons am 04. Mai 2020
Liebe Kundinnen und Kunden,
wir dürfen ab Montag den 04. Mai 2020 laut Landesregierung unsere Türen wieder für Sie öffnen.
Termine können jetzt schon unter der Mobilfunknummer 0176 / 975 811 65 telefonisch oder per WhatsApp vereinbart werden ,jedoch werden bereits bestehende Termine die vor dem 04. Mai 2020 vereinbart wurden ,bevorzugt behandelt.
Um die Gesundheit aller Beteiligten so optimal wie möglich zu gewährleisten zu können ,müssen wir uns an die verschärften Hygiene-und Sicherheitsmaßnahmen der Landesregierung halten.
Termine müssen vorab vereinbart worden sein
Das tragen einer Schutzmaske ist für Sie und uns Pflicht
Wir dürfen nur an von uns gewaschenen Haaren schneiden
Bitte kommen Sie pünktlich
Halten Sie ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Meter
Keine Begleitpersonen , auch keine Kinder
Personen – Beschäftigte und Kundschaft – mit Symptomen einer Infektion der Atemwege (sofern nicht etwa vom Arzt abgeklärte Erkältung) oder Fieber sollen sich generell nicht im Friseursalon aufhalten. Der Betrieb hat ein Verfahren zur Abklärung von Verdachtsfällen (etwa bei Fieber; siehe RKI-Empfehlungen) festzulegen, zum Beispiel im Rahmen von Infektions-Notfallplänen.
Damit Infektionsketten nachvollzogen werde können müssen Kunden ihre Kontaktdaten bei den Friseursalons hinterlassen.
Der Arbeitsschutzstandard sagt „Kunden können nur bedient werden, wenn sie mit der Dokumentation einverstanden sind“.
Ob der Standard ab Mai auch eingehalten wird, werden die Ordnungsämter und die Berufsgenossenschaft kontrollieren.
Wir wünschen Ihnen von Herzen, dass Sie gesund und unbeschadet durch diese Krise kommen.
Für Ihr Vertrauen danken wir Ihnen und freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen.
In herzlicher Verbundenheit Ihre Sladi
Der am Mittwoch veröffentlichten Arbeitsschutzstandard der zuständigen Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, regelt unter welchen Vorgaben Friseursalons ab Mai öffnen dürfen.
Zum Anzeigen bitte auf den Text klicken (Hier der komplette Text als Pdf-Datei)